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Herzlich willkommen in meiner Kanzlei für Medizinrecht

Als Fachanwalt für Medizinrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Krankenhausrecht und umfasst hier folgende Gebiete:

  • Kostenübernahmeverfahren
  • Krankenhausplanung
  • Privatkliniken
  • Budgetstreitigkeiten
  • Arbeitsrecht (z.B. Gestaltung von Chefarztverträgen)
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit gesetzlichen und privaten Verbänden (z.B. PKV-Verband), Vereinigungen und Behörden
  • Führung von Musterverfahren und Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung (Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser; integrierte Versorgung; Privatkliniken; Versorgungsauftrag)

Meine Kanzlei für Medizinrecht ist spezialisiert auf die kompetente Beratung und engagierte Vertretung von Krankenhäusern und Einrichtungsträgern im Gesundheitswesen. Ich setze mein Fachwissen und langjährige Erfahrung für Sie ein, um gute und effiziente Lösungen zu erreichen. Sie werden in allen Fällen von mir persönlich beraten und betreut.

Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV (Arbeitsgruppe Krankenhausrecht) sowie in den Arbeitsgemeinschaften Sozial- und Arbeitsrecht im DAV und der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht stehe ich im ständigen Fachdialog mit qualifizierten sachverständigen Kollegen.